Allgemeine Geschäftsbedingungen

Indem Sie auf die Schaltfläche "Ich stimme zu" klicken, akzeptieren Sie die nachfolgenden AGB der Mitsurfzentrale und schließen mit dieser einen Vertrag über die Nutzung der Webseite der Mitsurfzentrale, auf der Sie selbstständig Ihren Internetzugang (folgend: Hotspot) Dritten zur Verfügung stellen, oder Verbindung zu einem Hot Spot aufnehmen können.
Sie können Ihre Zustimmung zu diesen AGB und zum damit abgeschlossenen Nutzungsvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Zustimmungserklärung schriftlich widerrufen. Schreiben Sie hierfür an: Mitsurfzentrale.com c/o QED GmbH, Rahmengasse 26, 69120 Heidelberg, oder senden Sie eine Email an info@mitsurfzentrale.com.
Zur Fristwahrung genügt es, dass Sie Ihren Widerruf rechtzeitig absenden. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so sind Sie weder an den Nutzungsvertrag noch an Ihre Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie Ihren Hot Spot auf der Internetseite Mitsurfzentrale.com eingestellt haben oder einen dort veröffentlichten Hotspot nutzen.
Im Übrigen können Sie den abgeschlossenen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an: Mitsurfzentrale.com c/o QED GmbH, Rahmengasse 26, 69120 Heidelberg, oder senden Sie eine E-Mail an info@mitsurfzentrale.com.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1.1
Die mitsurfzentrale.com-Website (Die Mitsurfzentrale ist eine Marke der QED GmbH) ist ein Portal, auf dem von den Mitgliedern Hotspots (Internetzugänge welche Wireless LAN fähig sind) für andere Internetnutzer zur Verfügung gestellt werden können, sofern deren Angebot, nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstößt. Die Mitsurfzentrale bewirbt die von seinen Mitgliedern angebotenen Hotspots und die Mitsurfzentralen-Plattform durch unterschiedliche Maßnahmen, insbesondere durch Einbindung auf anderen Websites und Werbung für Angebote durch Hinweise in E-Mails an seine Mitglieder. Die Mitsurfzentrale bietet selbst keine Hotspots an und wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieser Plattform geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser über die Mitsurfzentralen-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern. Teil der Plattform sind die Diskussions- und Hilfeforen.
1.2
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn die Mitsurfzentrale diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Leistungsbeschreibung

2.1
Die Mitsurfzentrale.com-Plattform der QED GmbH bietet Kunden die Möglichkeit, sich über der Mitsurfzentrale fähige Hotspots in das Internet einzuloggen. Inhaber privater Hotspots können nachdem sie die von der Mitsurfzentrale zur Verfügung gestellte Firmware (Software für den Router) auf ihren Router gespielt haben, ihren Anschluss mit Hilfe der Mitsurfzentralen-Firmware und Plattform für andere User der Mitsurfzentrale zugänglich machen.
Die Mitsurfzentrale stellt dabei die Plattform sowie die zur Umsetzung nötige Software zur Verfügung. Weiterhin entwickelt die Plattform der Mitsurfzentrale die Bezahlung der Mitglieder untereinander ab, wofür eine Gebühr erhoben wird, welche über einen Anteil an den jeweils getätigten Umsätzen berechnet wird.

2.3
Eine genauere Beschreibung der Dienste enthält die jeweils gültige Leistungsbeschreibung.

Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags

3.1
Die Mitsurfzentrale stellt seinen Mitgliedern die in § 1 beschriebene Plattform zur Verfügung. Die Nutzung der Plattform oder der Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, kann von der Mitsurfzentrale an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer oder Nutzungs- und Zahlungsnachweise.

3.2
Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung der Mitsurfzentralen-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Die Mitsurfzentrale beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Die Mitsurfzentrale berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch Vorabinformationen. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall das Nutzen der Plattform oder andere Funktionalitäten behindert, werden entsprechende Informationen über die System-Mitteilungen veröffentlicht.
3.3

Guthaben, die während solcher Wartungsarbeiten auslaufen, werden nicht verlängert, obwohl die Nutzung während dieser Zeit nicht möglich ist. Gutschriften für Gebühren werden nicht erteilt.

Anmeldung

4.1
Die Nutzung der Dienste der Mitsurfzentrale.com-Plattform setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Ein Anspruch auf Anmeldung zu der Mitsurfzentrale.com-Plattform besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB.
4.2
Mit der Anmeldung kommt zwischen Mitsurfzentrale.com und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der Mitsurfzentrale.com-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt.

4.3
Die von der Mitsurfzentrale bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

4.4
Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare, Familien). Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend gegenüber Mitsurfzentrale.com zu korrigieren.

4.5
Bei der Anmeldung wählt das Mitglied einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte, verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

4.6
Das Mitglied muss sein Passwort geheim halten. Die Mitsurfzentrale wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben. Das Mitglied ist von seiner Geheimhaltungspflicht befreit, wenn ein Kooperationspartner der Mitsurfzentrale das Passwort benötigt, um dem Mitglied auf dessen Wunsch eine Zusatzdienstleistung zur Verfügung zu stellen. Bei der Inanspruchnahme solcher Zusatzdienste kommt eine Vertragsbeziehung zwischen dem Mitglied und dem Kooperationspartner zustande, der die Zusatzdienstleistung anbietet.

4.7
Die Mitsurfzentrale übernimmt für Kooperationspartner und deren Zusatzdienstleistungen keine Haftung, sofern sie nicht vertragliche Pflichten nach dem mit der Mitsurfzentrale geschlossenen Nutzungsvertrag sind. Die Mitsurfzentrale wird ein Mitglied nicht per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen. Zur Abfrage des Passworts auf Anmeldeseiten oder in Webformularen nutzt Mitsurfzentrale.com ausschließlich die hier zu findenden URLs. Grundsätzlich steht es dem Mitglied frei, mehrere Mitgliedskonten zu eröffnen.

4.8
Der Missbrauch von Mitgliedskonten in jeglicher Art ist verboten. Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar. Die Mitsurfzentrale behält sich das Recht vor, das Mitgliedskonto einer nicht vollständig durchgeführten Anmeldung (wie z.B. bei nicht eingegebenem Bestätigungscode) nach zwölf Monaten aufzuheben.

Vertragsschluss

5.1
Voraussetzung für die Nutzung der Mitsurfzentralen-Plattform der QED GmbH ist ein Wireless LAN-fähiges Endgerät bzw. einen Wireless LAN-Router.

5.2
Um die Mitsurfzentrale zu nutzen, muss der Kunde sich auf der Internetseite der Mitsurfzentrale anmelden.

5.3
Die Einrichtung des Benutzerkontos erfolgt automatisch nach Registrierung über die Internetseite.

5.4
Indem ein Mitglied als Anbieter zwecks Bereitstellung seines Hotspots diesen auf der Mitsurfzentrale.com-Website einstellt, gibt er ein verbindliches Angebot zur Nutzung dieses Hotspots ab. Das Angebot richtet sich an Nutzer, die den Hotspot als Zugang zum Internet nutzen.

5.5
Der Nutzer nimmt das Angebot durch Auswahl des Hotspots und Verbindung mit diesem an.

5.6
Die Mitsurfzentrale bietet selbst keine Hotspots an und nimmt keine Anfragen zur Nutzung von Hotspots von Nutzern entgegen.

5.7
Durch Auswählen des Hotspots und die damit verbundene Verbindung mit diesem durch den Nutzer kommt zwischen dem Hot Spot Anbieter und dem Nutzer des Hotspots ein Vertrag zur Nutzung des Hotspots zustande. Nähere Angaben zu den jeweiligen Tarifen ergeben sich aus der zu diesem Zeitpunkt gültigen und gewählten Tarifoption. Die Nutzungsgebühren sind auf der Internetseite der Mitsurfzentrale abrufbar.

5.8
Für den Fall, dass die Vertragsabwicklung zwischen dem Hotspotanbieter und dem Nutzer nicht gelingt, entstehen keine Gebühren für beide Seiten, sofern diese nachweisen können, das eine Nutzung nicht möglich war.

Laufzeit und Kündigung

6.1
Die Laufzeit des unter § 3 genannten Nutzungsvertrages beginnt mit Aufladung des Prepaid Kontos (Kundenkonto) und ist befristet für die Dauer eines Guthabens auf diesem Konto bzw., sofern das Kundenkonto über kein Guthaben mehr verfügt, bis zu dem Zeitpunkt der Löschung dieses Kontos durch die Mitsurfzentrale. Außer in dem Fall von 5.8 wird ein Guthaben nicht an den Kunden zurückerstattet.

6.2
Die Mitsurfzentrale kann den Vertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. In der Abschaltung des Kunden ist die außerordentliche fristlose Kündigung zu sehen. Ein wichtiger Grund hierfür liegt insbesondere vor, wenn a) über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt, oderb) der Kunde die Mitsurfzentralen-Dienstleistung in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt oderc) der Kunde bei der Nutzung der Dienstleistung gegen Strafvorschriften oder andere Schutzgesetze verstößt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung regelmäßig erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung. Ist die Gefährdung der Netzintegrität durch die besondere Art der Nutzung durch den Kunden zu besorgen, ist eine Abmahnung regelmäßig entbehrlich.

6.3
Ein im Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages nach 4.2 auf dem Prepaid-Konto des Kunden bestehendes Guthaben wird nicht zurückerstattet.

6.4
Ein gesonderter Vertrag kommt zwischen Hotspot-Betreiber und Nutzer zustande. Dieser beginnt mit Verbindung durch den Nutzer zum Hotspot und endet mit Trennung zu diesem. Bietet ein Hotspot-Betreiber die Home Hot Spot Flatrate an, hat er die Verbindung zu dem dafür bestimmten Hot Spot für insgesamt 30 Tage nach der ersten Nutzung durch einen Nutzer zu gewährleisten.
§ 7 Abrechnung / Entgelte

7.1
Voraussetzung für die Nutzung eines Mitsurfzentralen-fähigen Hotspots ist eine Vorauszahlung des Kunden in Höhe eines jeweils festzulegenden Mindestbetrages auf das Prepaid-Konto. Das Konto wird der vom Kunden jeweils bei der Mitsurfzentrale hinterlegten Userkennung zugeordnet und kann von dem zu der Userkennung gehörenden Zugang zugeordnet werden.

7.2
Der Kunde kann sein Prepaid-Konto mittels Kreditkarte, durch Überweisung oder per Gutschein (Voucher) aufladen.

7.3
Dem Kunden wird von der Mitsurfzentrale eine Kundennummer zugeteilt, die neben dem Usernamen des Kunden bei einer Überweisung der Vorauszahlung als Verwendungszweck anzugeben ist. Die Mitsurfzentrale schreibt dem Kunden den überwiesenen Prepaid Betrag auf seinem Prepaid-Konto gut, sobald dieser auf dem Konto von der Mitsurfzentrale eingegangen ist. Zahlungseingänge, die ohne oder mit einem falschen Verwendungszweck auf dem Konto der Mitsurfzentrale eingehen, können nicht zur Aufladung des Prepaid-Kontos des Kunden bearbeitet werden. Gibt der Kunde eine an einen anderen Kunden vergebene Kundennummer oder Benutzernamen an, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhaber der irrtümlich angegebenen Kunden- bzw. des Usernamens den Prepaid-Betrag verbraucht. In diesem Fall haftet die Mitsurfzentrale nicht für den etwaigen Guthabenverbrauch und erstattet den Kunden nur den Betrag, der in dem Zeitpunkt noch vorhanden ist, in dem der Kunde der Mitsurfzentrale über den falschen Verwendungszweck informiert. Hat der Kunde Informationen angegeben, die nicht zugeordnet werden können, wird der Zahlungsbetrag an den Kunden zurücküberwiesen.

7.4
Die Mitsurfzentrale wird die vom Kunden gewünschte Vermittlung eines von einem Mitsurfzentralen-Hotspot-Betreiber zur Verfügung gestellten Mitsurfzentrale-Hotspots nur ermöglichen, wenn das Prepaid-Konto des Kunden ein Guthaben aufweist. Der Kunde kann sich über einen Mitsurfzentralen-fähigen Hotspot nur im Gegenwert des Nennwertes des Prepaid-Kontos verbinden. Wird das Prepaid-Guthaben während einer Verbindung mit einem Hot Spot verbraucht, so wird die Verbindung automatisch abgebrochen, nachdem die Mitsurfzentrale den Kunden durch eine Mitteilung während der Verbindung mit einem Hotspot darauf hingewiesen hat, dass das Guthaben in Kürze verbraucht sein wird. Das aktuelle Guthaben und die sich daraus ergebende Verbindungszeit kann jederzeit im Konto des Benutzers eingesehen werden.

7.5
Wird das Guthaben nicht innerhalb von 365 Tagen aufgebraucht, verfällt es. Diese Frist kann durch erneutes Aufladen verlängert werden. In diesem Fall bleibt schon bestehendes Guthaben erhalten.

7.6
Der Kunde kann unter dem angegebenen Kundenkonto auf Mitsurfzentrale.com jederzeit den aktuellen Stand seines Guthabens und die Kosten der letzten Verbindung abfragen. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, über die Internetseite www.mitsurfzentrale.com Aufladungen sowie weitere Einstellungen vorzunehmen.

7.7
Der Kunde hat unverzüglich nach Gutschrift des jeweils eingezahlten Prepaid-Betrages auf seinem Prepaid-Konto die Möglichkeit, eine Rechnung über den jeweils eingezahlten Prepaid-Betrag unter www.mitsurfzentrale.com herunterzuladen.

7.8
Weist das Prepaid-Konto des Kunden bei außerordentlicher Kündigung des Vertrages durch den Kunden aus einem von der Mitsurfzentrale zu vertretenden wichtigen Grund ein Guthaben aus, wird dieses auf Verlangen des Kunden an diesen ausgezahlt. Für die Auszahlung des Guthabens stellt die Mitsurfzentrale dem Kunden, je nach angefallenem Aufwand, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 bis 7,00 Euro in Rechnung. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Prämien sind von der Auszahlung ausgenommen. Eine Rückerstattung eines Guthabens außer bei einer Beendigung des Vertrages durch den Kunden aus wichtigem Grund kommt nicht in Betracht.

§ 8 Einschränkungen und Ausschlüsse

8.1
Die Mitsurfzentrale gewährleistet die Erbringung der Dienstleistung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

8.2
Die Mitsurfzentrale hat die Plattform darauf ausgelegt, an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag zur Verfügung zu stehen. Die von der Mitsurfzentrale-genutzten Systeme ermöglichen eine marktübliche Verbindungsqualität und weisen eine über 365 Tage im Jahr gemittelte Verfügbarkeit von in der Regel 99,8 % auf. Die Mitsurfzentrale wird sich im Rahmen der technisch und ökonomisch sinnvollen Möglichkeiten stets darum bemühen, eine möglichst optimale Erreichbarkeit der Plattform zur Verfügung zu stellen.

8.3
Die Mitsurfzentrale garantiert keine Verbindung über Hotspots die über das Mitsurfzentralen-Netzwerk angeboten werden, da diese von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Mitsurfzentrale behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Internetseiten oder Dienste zu sperren.

8.4
Es besteht keine Verfügbarkeitsgarantie für die Nutzung bestimmter Hotspots. Die Abrechnungsdienstleistung der Mitsurfzentrale wird auf höchste Verfügbarkeit optimiert. Jedoch können sowohl bei den Hotspot-Betreibern als auch bei deren Breitbandanschlüssen Störungen auftreten, die außerhalb des Einflussbereiches der Mitsurfzentrale liegen. Endkunden, die einen Mitsurfzentralen-fähigen Hotspot zu Hause oder im Büro als Standardzugang zum Internet nutzen, wird empfohlen, einen alternativen Zugang (etwa per Modem) bereitzuhalten.

8.5
Der Kunde wird die Verbindung zu anderen Anschlüssen nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Verbindungen herstellen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden. Im Falle des Verstoßes behält sich die Mitsurfzentrale vor, einzelne Benutzerkonten vorübergehend oder auch permanent zu sperren, um den Missbrauch abzuwenden.

§ 9 Hotspot-Betreiber

9.1
Jeder Hotspot-Betreiber ist automatisch auch Endkunde. Einnahmen aus eigenen Hotspots können zur Nutzung fremder Hotspots verwendet werden.

9.2
Zusätzlich ist die Auszahlung auf ein Girokonto in Deutschland per Banküberweisung möglich. Der Mindestauszahlungssumme beträgt EUR 10.

9.3
Die Ausschüttungen/Provisionen liegen grundsätzlich bei 75%, können jedoch je nach Modell variieren.

9.4
Der Hotspot-Betreiber hat die Möglichkeit, neben sich selbst bestimmte Endkunden für seine(n) Hotspot(s) freizuschalten. Für die Nutzung derart freigeschalteter Zugänge werden von der Mitsurfzentrale keine Gebühren für die Umsätze bzw. Nutzung erhoben.

9.5
Der Hotspot-Betreiber hat die Möglichkeit Endnutzern auch ohne Autorisierung bestimmte Dienste, z.B. Zugriff auf bestimmte Webseiten, zur Verfügung zu stellen. Für den damit verbunden Datentransfer werden von der Mitsurfzentrale keine Gebühren für die Nutzung bzw. Umsätze erhoben.
9.6
Stellt der Hotspot-Betreiber seinen Hot Spot einem oder mehreren Nutzern als Home Hot Spot zur Verfügung, hat er die Erreichbarkeit des Hotspots zu für den unter 6.4 genannten Zeitraum von 30 Tagen für jeden einzelnen Nutzer zu gewährleisten. Stellt der Hotspot-Betreiber die Nutzung seines Hotspots als Home Hot Spot ein, hat er die Nutzer 30 Tage vor dieser Einstellung mit einer Email über die Plattform der Mitsurfzentrale zu informieren.

9.7
Als Hotspot-Betreiber werden nur volljährige Personen akzeptiert.

9.8
Die Mitsurfzentrale weist darauf hin, dass Hotspot-Betreiber gemäß dem Telekommunikationsgesetz als Netzbetreiber gelten und gewisse Vorschriften einhalten müssen. Nähere Hinweise stehen in den FAQ auf www.mitsurfzentrale.com .

9.9
Die Mitsurfzentrale weist darauf hin, dass die Weitergabe von Bandbreite im Zuge der AGB`s von Internet Service Providern ausgeschlossen sein kann. Aufgrund der Fülle der DSL Anbieter verpflichtet sich der Nutzer sein jeweiliges Vertragsverhältnis diesbezüglich selbst zu prüfen. Auf Anfrage kann die Mitsurfzentrale entsprechende Internet Service Provider empfehlen.

§ 10 Haftung

10.1
Die Mitsurfzentrale haftet für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden auf EUR 12.500,00 je geschädigten Kunden. Die Höchstgrenze für die Summe aller Schadensersatzansprüche beträgt in diesem Fall 10 Mio. Euro je schadensverursachendem Ereignis. übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, indem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

10.2
Für andere Schäden des Kunden haftet die Mitsurfzentrale für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls die Mitsurfzentrale eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der Mitsurfzentrale zurückzuführen ist. Erfolgt die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.3
Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen, begrenzt oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.4
Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung für die Mitsurfzentrale erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die Mitsurfzentrale, die Erfüllung für den Zeitraum der Behinderung einschließlich angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben. Höherer Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.

10.5
Unvorhersehbare Ereignisse im Sinne des § 9.5 berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Die Mitsurfzentrale haftet den Kunden nicht für den Fall des Eintritt eines Schadens, der außerhalb ihres Einflussbereichs liegt.

10.6
Die Mitsurfzentrale haftet nicht für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des Kunden in die technische Ausstattung oder die Netzinfrastruktur des Kunden entstanden sind. Die Mitsurfzentrale haftet ebenfalls nicht für Schäden aufgrund fehlerhafter, unsachgemäßer Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme der Leistung erforderlichen Geräte oder Systemkomponenten durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte sowie für Schäden, die durch die fehlende Beachtung oder Einhaltung der in Leistungsbeschreibungen oder sonstigen Produktinformationen vorgegebenen Hinweise und Bestimmungen entstanden sind.

10.7
Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von der Mitsurfzentrale liegenden Störung entstehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber der Mitsurfzentrale. Bis zum Wegfall der Störung ist die Mitsurfzentrale von der Erfüllung ihrer Vertragspflichten befreit.

10.8
Die Mitsurfzentrale haftet nicht für Vermögensschäden, die durch eine Unterbrechung oder Störung des Dienstes entstanden sind.

§ 11 Nutzung durch Dritte

11.1
Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Mitsurfzentralen-Dienste durch Dritte entstanden sind.

11.2
Die Mitsurfzentrale weist darauf hin, dass sämtliche Daten ungeschützt und unverschlüsselt über das Internet Produkt des Nutzers transportiert werden können. Der Nutzer trifft angemessene Maßnahmen zur Minimierung des Risikos des unberechtigten Zugangs Dritter zu seinen Rechnersystemen und Daten.

11.3
Der Nutzer trägt das Kostenrisiko für sämtliche genutzten Dienste. Der Nutzer verpflichtet sich, Maßnahmen zur Minimierung des Risikos des unberechtigten Zugangs Dritter zu seinen Rechnersystemen und Daten zu ergreifen und sich diesbezüglich in geeigneter Weise beraten zu lassen.

11.4
Besteht seitens des Nutzers Grund zur Annahme, dass sich Dritte unberechtigt Zugang verschafft haben, informiert der Kunde die Mitsurfzentrale unverzüglich durch schriftliche Mitteilung an QED GmbH c/o Mitsurfzentrale.com - Kundenservice Rahmengasse 26 69120 Heidelberg oder per Fax an 06221-1871226. Während die Hauptverantwortlichkeit beim Kunden verbleibt, unterstützt die Mitsurfzentrale den Kunden im Rahmen des Möglichen bei Ursachenforschung und Schadensminimierung. Im Rahmen der Unterstützung entstehender Aufwand bei der Mitsurfzentrale wird dem Kunden zu einem angemessenen Preis berechnet.

§ 12 Aussetzung der Dienstleistungen

12.1
Neben den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sonst genannten Fällen kann die Mitsurfzentrale die Dienstleistungen jederzeit aussetzen und/oder einstellen, wenn a) dies erforderlich ist, um Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Qualität der Dienstleistungen durchzuführen; b) dies erforderlich ist, einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung folge zu leisten; c) der Kunde aufgrund einer Verletzung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten Veranlassung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat.

12.2
Die Mitsurfzentrale wird den Kunden unverzüglich unter www.mitsurfzentrale.com von einer solchen beabsichtigten Aussetzung oder Sperre der Dienstleistungen unterrichten, es sei denn, es ist Gefahr in Verzug oder es liegt einer der Fälle vor, in denen die Mitsurfzentrale auch ohne vorheriges Abhilfeverlangen beziehungsweise Abmahnung zur sofortigen fristlosen Kündigung des Vertrages aufgrund Veranlassung des Kunden berechtigt wäre oder einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung sofort Folge zu leisten hat.
§ 13 Datenschutz, Fernmeldegeheimnis

13.1
Die Mitsurfzentrale wird personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses erheben, verarbeiten und nutzen. Hierbei werden die vom Kunden erhobenen Bestands- und Verkehrsdaten nur soweit erhoben und verarbeitet, wie dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

13.2
Für einen Datenverlust haftet die Mitsurfzentrale nur im Rahmen der Haftung nach Ziff. 10.1. Schriftform.

§ 14 Lieferbedingungen

14.1
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Mitsurfzentrale und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden von der Mitsurfzentrale nicht anerkannt.
14.2
Wenn Sie eine Bestellung bei der Mitsurfzentrale aufgeben, so erhalten Sie eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wir nehmen dieses Angebot an, wenn wir Ihnen per E-Mail mitteilen, dass wir die Ware verschickt haben. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigungs-E-Mail aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Der Vertrag kommt mit der Mitsurfzentrale zustande. Die Mitsurfzentrale bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an.

14.3
Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag widerrufen. Die Mitsurfzentrale erstattet die Kosten für die Rücksendung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitsurfzentrale ggf. eine durch Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann. Darüber hinaus gilt unsere Rücknahmegarantie.

14.4
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

14.5
Falls der Lieferant von der Mitsurfzentrale trotz vertraglicher Verpflichtung die Mitsurfzentrale nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist die Mitsurfzentrale zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

14.6
Der Besteller kann den Kaufpreis per Überweisung, Kreditkarte oder Nachname zahlen. Die Kosten und Portopreise entnehmen Sie den Bestellseiten. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der Mitsurfzentrale.

14.7
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.

14.8
Sofern die Mitsurfzentrale fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.
14.9
Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen und die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Mitsurfzentrale befinden sich in Datenschutzbestimmungen.

§ 15 Sonstiges

15.1
Die Mitsurfzentrale ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in Teilen oder im Ganzen an mit der Mitsurfzentrale verbundenen Unternehmen (vgl. die § 15 ff. AktG) Rechtsnachfolger oder übernehmer von Betriebsteilen zu übertragen.

15.2
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen die Mitsurfzentrale an Dritte ist ausgeschlossen.

15.3
Alle wechselseitigen Erklärungen nach diesem Vertrag können von den Parteien in Schriftform oder auch telefonisch abgegeben werden.

15.4
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen zwischen den Parteien nicht.

15.5
Die Angestellten von der Mitsurfzentrale sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

15.6
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt in diesem Fall eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem gemeinsamen Willen wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.

15.7
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Heidelberg, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Die Mitsurfzentrale kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
15.8
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Mitsurfzentrale und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) oder sonstiger internationaler übereinkommen.
Heidelberg, Version vom 15.04.2006.